Nachhaltigkeit in Frankreich: Artikel 58 als Motor für den Wandel

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Wie Frankreich die öffentliche Beschaffung revolutioniert

Frankreich hat sich mit Artikel 58 einiges vorgenommen. Dieses Gesetz, das im Februar 2020 verabschiedet wurde, soll die öffentliche Beschaffung zu einem maßgeblichen Hebel und Motor für die Transformation der Wirtschaft machen. Öffentliche Einrichtungen sind nun verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer jährlichen Beschaffungen aus wiederverwendeten, wiederverwerteten oder aus recycelten Materialien bestehenden Produkten zu tätigen. Der Anteil variiert je nach Produkttyp zwischen 20 % und 100 %. Ziel ist es, alle Akteure dazu zu motivieren, recycelte Materialien zu nutzen und somit die Kreislaufwirtschaft voranzubringen.[1]

Frankreich ist auf dem richtigen Weg, wie der erste Bewertungsbericht im Juli 2022 zeigt. Basierend auf den Daten von 143 öffentlichen Käufern, die ihre Beschaffungsausgaben für das Jahr 2021 gemeldet haben, zeigt der Bericht, dass das Gesetz positive Auswirkungen auf die Integration von Kreislaufwirtschaftspraktiken in die öffentliche Beschaffung hat. Doch das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht: Es werden weiterhin Erfahrungen und Rückmeldungen gesammelt, um das Gesetz weiter zu verbessern und anzupassen. Der Bericht analysiert auch die Umweltauswirkungen von digitalen Dienstleistungen in Frankreich und die Bedeutung der Wiederaufbereitung von elektronischen Geräten als umweltfreundliche Alternative.[2]

Ein Beispiel für Deutschland?

Warum nicht? Auch in Deutschland besteht Handlungsbedarf in Bezug auf die Förderung nachhaltiger Beschaffungspraktiken. Frankreich zeigt mit Artikel 58 und dem nationalen Plan für nachhaltige Beschaffung (PNAD 2022-2025) einen Weg, den auch Deutschland einschlagen könnte. Der Plan umfasst 22 Maßnahmen, die darauf abzielen, Einkäufer bei der Umsetzung der Ziele zu unterstützen, die Mobilisierung, Förderung, Werbung und Überwachung des Plans zu stärken und die Umwelt- und Sozialklauseln in Open Data bereitzustellen.[3]

So dezidiert und weitgehend wie Frankreich geht Deutschland die Herausforderungen noch nicht an. Doch der Wille ist da, und die Politik fragt sich zunehmend: „Wie machen‘s die Nachbarn?“ Eine engere Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich und Italien in Sachen Kreislaufwirtschaft wurde bereits besiegelt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Deutschland die Circular Economy noch tiefer gehend gesetzlich verankert und weit gehend implementiert. Der Zug hat also deutlich an Fahrt aufgenommen!

Artikel 58 in Frankreich zeigt eindrucksvoll, wie gesetzliche Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen können. Es geht darum, Verschwendung zu reduzieren und die Nutzung recycelter Materialien zu fördern. Deutschland kann von diesen Erfahrungen profitieren und ähnliche Ansätze verfolgen, um die Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben. Der Weg zu einer nachhaltigen Zukunft erfordert gemeinsames Handeln und den Austausch bewährter Praktiken.


[1] https://jumelages-partenariats.com/en/actualites.php?n=19453

[2] Ebenda

[3] Ebenda