CSRD-Bericht-Pflicht für alle? Der Countdown läuft. Was die neuen Richtlinien ab 2025 genau bedeuten. 

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CSRD-Richtlinie 2025: Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen zur Pflicht wird

Nachhaltigkeit wird für viele Unternehmen in Europa ab 2025 nicht mehr nur eine Kür, sondern Pflicht. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt eine bedeutende Erweiterung der bisherigen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und wird viele Unternehmen direkt betreffen. Doch was genau steckt hinter der Richtlinie, wer ist betroffen, und wie können Unternehmen die Umsetzung stemmen? Wir klären auf.

Neue Berichtspflichten für tausende Unternehmen

Ab dem Berichtsjahr 2024 – mit Wirkung ab 2025 – sind alle großen Unternehmen in der EU verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen, sofern sie bisher bereits unter die EU-Richtlinie NFRD (Non-Financial Reporting Directive) fielen (Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern).

Große Unternehmen müssen 2026 erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 erstellen, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Umsatz von über 50 Mio. €,
  • Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. €,
  • mindestens 250 Mitarbeitende.

Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden ab 2027 für das Geschäftsjahr 2026 berichtspflichtig. Hier greift die Regelung, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • einen Umsatz von über 900.000 €,
  • eine Bilanzsumme über 350.000 €,
  • mehr als 10 Mitarbeitende.

Ab 2029 werden schließlich auch große Nicht-EU-Unternehmen einbezogen. Diese Regelung gilt für Unternehmen, die im Geschäftsjahr 2028 mehr als 150 Mio. € Umsatz in der EU erwirtschaften.

Durch diese neuen Vorgaben wird die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen allein in Deutschland von bislang etwa 500 auf rund 15.000 steigen – ein deutlicher Zuwachs besonders an mittelständischen Unternehmen, der die Bedeutung von Nachhaltigkeitsberichten stark in den Fokus rückt.

ESRS und Wesentlichkeitsanalyse: Komplexe Anforderungen

Hinter der CSRD steht die EU-Richtlinie 2022/2464 – European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – die bis 2024 in nationales Recht umgesetzt wird. Ziel ist es, durch die ESRS einheitliche und vergleichbare Berichte in ganz Europa zu ermöglichen. Diese Standards sollen nicht nur Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, sondern auch Investoren klare und verlässliche Informationen liefern, um nachhaltige Entscheidungen zu treffen. 

Die insgesamt 12 ESRS sind in 4 Gruppen aufgeteilt:

  1. Allgemeine Standards: ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, ESRS 2 Allgemeine Angaben.
  2. Umwelt-Standards: ESRS E1 Klimawandel, ESRS E2 Umweltverschmutzung, ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen, ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme, ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
  3. Soziale Standards: ESRS S1 Eigene Belegschaft, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften, ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer.
  4. Governance-Standards: ESRS G1 Unternehmenspolitik.

Ein besonderes Augenmerk liegt des Weiteren auf der sogenannten doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl prüfen wie Nachhaltigkeitsthemen sie finanziell beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), als auch, welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben (Impact-Wesentlichkeit). Diese Analyse hilft dabei, die relevantesten Themen für Berichte und Stakeholder zu identifizieren.

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Chancen und Herausforderungen der CSRD

Die CSRD bringt für Unternehmen gleichermaßen Vorteile und Herausforderungen mit sich.

Auf der einen Seite können Firmen durch die Berichterstattung ihre Transparenz erhöhen, Vertrauen bei Stakeholdern gewinnen und sich Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsquellen sichern. Frühzeitig auf die neuen Standards zu setzen, könnte zudem einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Auf der anderen Seite ist der Aufwand erheblich. Unternehmen müssen interne Strukturen aufbauen, umfangreiche Daten sammeln und externe Prüfungen vornehmen lassen. Gerade die initiale Implementierung der Berichtspflichten könnte kostspielig und zeitintensiv sein. Fehler oder Verzögerungen könnten zudem rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

So unterstützen wir Unternehmen mit unserer B2B-Plattform TRUSC

Durch die CSRD-Richtlinie stehen nun immer mehr Unternehmen vor der Aufgabe, in ihren Lageberichten konkrete Maßnahmen und Fortschritte im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele darzustellen. Ein zentraler Aspekt, auf den wir von TRUSC uns spezialisiert haben, ist die Integration von Hardware in die Kreislaufwirtschaft (ESRS E5).

Unsere Mission ist es Unternehmen dabei zu helfen, belastbare Zahlen vorzulegen, die nachweislich ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft belegen. Dies erreichen wir durch eine lückenlose Dokumentation der über unsere Plattform in den Kreislauf eingebrachten und/oder erworbenen Hardware. Diese Transparenz ermöglicht nicht nur eine präzise Nachverfolgung, sondern auch eine klare Kommunikation der erzielten Fortschritte.

Ein weiterer Vorteil von TRUSC für Unternehmen ist, dass perspektivisch auch CO₂-Einsparungen durch die Wiederverwendung von Hardware als motivierender Anreiz hervorgehoben werden können. An einer entsprechenden authentischen Möglichkeit der Darstellung arbeiten wir. Hierbei spielt die Verlässlichkeit der zugrundeliegenden Kennzahlen eine entscheidende Rolle.

Zertifizierte Verfahren stehen bei TRUSC im Mittelpunkt

Um die Qualität und Belastbarkeit der Prozessdokumentationen weiter zu stärken, arbeiten wir kontinuierlich daran, Verfahren einer Zertifizierung zuzuführen. Diese sollen gewährleisten, dass sowohl die Erfassung der Geräte als auch die daraus resultierenden Berichte höchsten Standards entsprechen und von Prüfinstanzen anerkannt werden können.

Mit unserer Unterstützung können Unternehmen somit nicht nur ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen, sondern auch ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft sichtbar unter Beweis stellen – fundiert, transparent und zukunftsorientiert.