Ein Wegweiser zu nachhaltigem Wirtschaften
Unternehmen sollen mehr Verantwortung für die Umwelt übernehmen und nachhaltige Praktiken in den Alltag integrieren. Aus diesem Grund hat die EU in den letzten Jahren eine Reihe von Richtlinien erlassen, die sich mit Kreislaufwirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit befassen. Diese Richtlinien zielen darauf ab, die Wiederverwendung von Materialien und Produkten zu fördern, um dadurch die Umweltbelastung zu verringern. Besonders relevant sind diese Maßnahmen für die Herstellung und Entsorgung von IT-Produkten.
Der European Green Deal ist ein Schlüsselelement, das eine ambitionierte Roadmap für ein klimaneutrales Europa vorgibt. Im Rahmen dieses Deals gewinnt die Kreislaufwirtschaft an Bedeutung. Der Europäische Kreislaufwirtschaftsaktionsplan setzt klare Ziele für nachhaltiges Produktdesign, Ressourceneffizienz und die Förderung von Wiederverwendung und Reparatur. Das „Recht auf Reparatur“ nimmt eine wichtige Stellung ein, indem es Verbrauchern und Unternehmen das Recht gibt, ihre Elektrogeräte einfacher und öfter zu reparieren und somit die Lebensdauer der Produkte zu verlängern. Dies unterstützt nicht nur nachhaltiges Konsumverhalten, sondern stärkt auch die Position von Unternehmen, die sich auf die Reparatur und den Handel mit gebrauchten Geräten spezialisieren.[1]
WEEE und Ökodesign-Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) befasst sich mit der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Sie legt fest, dass Hersteller dieser Produkte für deren Entsorgung verantwortlich sind und dass diese Produkte von Anfang an so gestaltet sein müssen, dass sie leicht recycelt werden können. So legt sie Standards für die Sammlung, Verwertung und umweltverträgliche Entsorgung von Elektroaltgeräten fest. Unternehmen werden dadurch in die Pflicht genommen, sicherzustellen, dass ihre Produkte am Ende ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß behandelt werden.[2]
Eine weitere wichtige Richtlinie ist die Ökodesign-Richtlinie, die die Energieeffizienz von Produkten verbessern soll. Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest und fördert die Entwicklung von Produkten, die weniger Energie verbrauchen und somit die Umwelt weniger belasten. Diese Maßnahmen auf EU-Ebene bedeuten, dass in Europa in den nächsten Jahren mit viel Bewegung in diesen Bereichen und vielen rechtlichen Anpassungen zu rechnen ist. Der Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft, der im März 2020 von der Europäischen Kommission angenommen wurde, ist eine der wichtigsten Säulen des Europäischen Grünen Pakts, der die Hauptrichtungen für eine nachhaltige Entwicklung in ganz Europa vorgibt.[3]
Deutschland und seine Gesetze
Auch in Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die zur Umsetzung der EU-Richtlinien zum Thema Kreislaufwirtschaft beitragen. Zwei wichtige Gesetze sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Elektrogesetz (ElektroG). Beide setzen die EU-Richtlinien für die Kreislaufwirtschaft und für die Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) um. Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, natürliche Ressourcen zu schonen. Es legt die Grundlagen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft fest und fordert die Vermeidung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen.[4]
Das Elektrogesetz (ElektroG) stellt genaue Anforderungen an Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Hersteller tragen mehr Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte, und Verbraucher erhalten das Recht, ihre Altgeräte einfacher und kostenlos bei Sammelstellen oder Geschäften abzugeben. Zudem definiert das Gesetz Sammelquoten für die Sammlung und Verwertung von Elektroschrott. Eine konkrete Vorgabe lautet, dass 65 % des durchschnittlichen Gewichts der in den vorangegangenen drei Jahren in Verkehr gebrachten Elektrogeräte gesammelt werden müssen. So soll die Umweltbelastung durch Elektroschrott reduziert und die Wiederverwendung von Rohstoffen gefördert werden.[5]
Die Bundesregierung arbeitet außerdem an einer Nationalen Kreislaufstrategie (NKWS), die weitere Maßnahmen zum Thema Nachhaltigkeit festlegen wird.[6] Es gibt in Deutschland bereits wichtige Gesetze, die den Umgang mit gebrauchter IT regeln und die Kreislaufwirtschaft voranbringen sollen. Demgegenüber steht eine Realität, die anders aussieht: Deutschland verzeichnete im Jahr 2021 eine niedrige Quote bei der Sammlung von Elektroschrott. Lediglich 39 % der gesetzlich geforderten 65 % wurden erreicht. Diese Zahlen verdeutlichen die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Vorgaben und ihrer Umsetzung. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Effizienz der Sammlung und Wiederverwertung von Elektroschrott zu verbessern. Die Wiederverwendung von Hardware ist dabei ein Schlüsselfaktor für nachhaltiges Wirtschaften.[7]
[1] https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de
[2] https://www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-2012-19-eu-ueber-elektro-und-elektronik-altgeraete
[3] https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/oekodesign-richtlinie#umweltfreundliche-gestaltung-von-produkten
[4] https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/
[6] https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/kreislaufwirtschaftsstrategie
[7] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1463223/umfrage/elektroaltgeraete-sammelquote-in-deutschland/